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Schwarzbuch Studiengebühren

2009-01-30-Plaetzchen_300 Studiengebühren kommen unmittelbar den Hochschulen zugute und werden dort in den Haushalt eingestellt. Sie dürfen aufgrund der gesetzlichen Regelungen nur für die Verbesserung der Lehre eingesetzt werden. – Diese Regelung wird von den Hochschulen aber oft missachtet, weil sie gar nicht so viel Geld nur für diesen Zweck ausgeben können. Die Gebühren werden deshalb häufig auch zweckentfremdet eingesetzt.

Wir wollen diese Fälle in unserem Weblog sammeln und am Ende in einem „Schwarzbuch“ veröffentlichen. Deshalb bitten wir um entsprechende Kommentare. Recherchiert an euren Hochschulen, ob es dort auch solche Fälle gibt.

Dazu kann auch der Kontakt mit den Vertreterinnen und Vertretern des Allgemeinen Studentenausschusses (ASTA) und/oder mit den Personalräten aufgenommen werden, denn die sind oftmals gut informiert.

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@K. Kohn:
guter Punkt. Wenn überhaupt Studiengebühren, dann entweder nur *kurz* zu Beginn des Studiums ("Abschreckung") oder nach dem Studium (sog. Darlehen oder Studienzeitkonten).
In Diplom / Abschlussnähe sind Studiengebühren Notenkiller und Frustschaffer.
Ich habe in den letzten drei Jahren jeweils ca. 2 Monate des Jahres für die Studiengebühren gearbeitet und hatte daher erheblich weniger Geld für Lehrbücher usw. Danke :-(
Im Übrigen habe ich nicht vergessen, dass es die SPD in Nds. war, die noch als "letzte Ölung" 2002 zum Sommersemester 2003 sog. Langzeitstudiengebühren (damals in Alleinregierung) beschlossen hatte, die das argumentative Einfallstor für die nachfolgende Landesregierung darstellten, allgemeine Studiengebühren einzuführen- insofern sehe ich die jetzige Aufgeregtheit eher als wohlgemeinten Theaterdonner.
In sog. großen Koalitionen wie bisher in LSA- und wahrscheinlich in Thüringen- ist zumindest mit der CDU keine inhaltliche wie praktische Revision bzgl. Studiengebühren möglich. So macht sich die SPD hierzulande nicht unbedingt glaubwürdiger.
MfG

Die Braunschweiger Zeitung vom 04.03.2009 meldet, dass die Hochschule für bildende Künste Studiengebühren, die 'vorübergehend auf Konten der HBK eingezahlt und bis zur Verwendung Zinserträge ergeben', für den Kauf von Wohnungs-Genossenschaftsanteilen verwandt werden. Studierende der HBK brauchen künftig als Mieter der Braunschweiger Baugenossenschaft keine Genossenschaftanteile mehr zu erwerben.
Vorgeschoben wird ein vermeintlich positives Ansinnen, die Schaffung eines Künstlerviertels mit Ateliers und Wohnungen. De facto legt die HBK überschüssiges Geld längerfristig an. Müßten die Studenten keine Studiengebühren zahlen, so könnten sie selbst Genossenschaftsanteile erwerben, Zinserträge sammeln etc.

Mit freundlichen Grüßen,
K. Kohn

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